Entdecke, wie du mit Mieterstrom sparst! Unsere Beispielrechnungen zeigen, wie Mieterstrommodelle funktionieren und welche Vorteile sie bieten. Dazu gehören Fördermöglichkeiten durch den "Mieterstromzuschlag" gemäß EEG und aktuelle Informationen zur "Einspeisevergütung 2024" der Bundesnetzagentur.
Mit unseren Beispielrechnungen zeigen wir dir, wie du durch die Nutzung von Mieterstrom finanziell profitieren und gleichzeitig die Umwelt schonen kannst. Du möchtest erfahren, wie die wirtschaftlich dein konkretes Projekt ist? Kontaktiere unseren VP Mieterstrom & Großprojekte, Dr. Julian Jägers
Photovoltaikanlage
Wirtschaftlichkeit
Stromversorgung und Verbrauch
Mieterstromtarif, anfängliche Preise
Photovoltaikanlage
Wirtschaftlichkeit
Stromversorgung und Verbrauch
Mieterstromtarif, anfängliche Preise
Die Förderung von Mieterstrom in Deutschland basiert im Wesentlichen auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das besondere Anreize für die Nutzung und Verbreitung von lokal erzeugtem Strom in Wohngebäuden bietet.
Der Mieterstromzuschlag ist eine zentrale Säule der Mieterstromförderung. Dieser Zuschlag wird von den Netzbetreibern direkt an die Betreiber von Photovoltaikanlagen gezahlt, um den Mehraufwand auszugleichen, der durch die Belieferung von Mietern mit Strom entsteht. Der Zuschlag soll dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu verbessern und Investitionen in diese Technologie zu fördern. Der Zuschlag wird für Strom gewährt, der nicht in das öffentliche Netz eingespeist, sondern direkt an die Mieter verkauft wird.
Neben dem Mieterstromzuschlag können Betreiber auch von der klassischen Einspeisevergütung profitieren, wenn der erzeugte Strom nicht direkt vor Ort verbraucht, sondern in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Höhe der Einspeisevergütung wird jährlich von der Bundesnetzagentur festgelegt und richtet sich nach dem Inbetriebnahmejahr der Anlage sowie der installierten Leistung.
Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, muss die Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein. Die Anlage darf eine maximale Leistung von 100 kWp nicht überschreiten, um den Zuschlag zu erhalten. Der Strom muss ohne Nutzung des öffentlichen Netzes im Gebäude oder in der Wohnanlage verbraucht werden. Der Preis für den Mieterstrom darf maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.